Allgemeine Geschäftsbedingungen der DellCon GmbH 

DellCon ist ein Unternehmen, welches sich auf den Transport, die Verpackung von Lithium-Ionen-Batterien, das Bergen sowie die Vorbereitung von Batteriesystemen aus der E-Mobilität oder Speichertechnologie für das Second Life oder Recycling spezialisiert hat. DellCon ist ergänzend ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und betreibt eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage nach Elektro-G.

1 Geltungsbereich 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen zwischen DellCon GmbH, Ludwigshafener Str. 4 in 68766 Hockenheim und deren Kunden für alle geschlossenen Verträge über die vereinbarten Dienstleistungen. Die AGB gelten in der aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung, ohne dass wir auf diese in jedem Einzelfall hinweisen müssen.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Sie sind nicht gültig für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. 

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritten finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

2 Angebot und Vertragsabschluss 

(1) Ein Vertrag über die Dienstleistungserbringung kommt durch die schriftlich erklärte Annahme der Anfrage des Kunden (Auftrag) zustande, spätestens jedoch durch unsere schriftliche Bestätigung oder die Erfüllung des Vertrags. 

(2) Eine Anfrage zur Dienstleistungserbringung kann an Fa. Dellcon GmbH schriftlich, per E-Mail, Telefon oder über die Website von DellCon GmbH (https://www.dellcon.de) abgegeben werden: 

DellCon GmbH 

Ludwigshafener Straße 4 

68766 Hockenheim 

info@dellcon.de 

Markus.Dellori@dellcon.de 

Tel.: (+49) 06205/9039796 

(+49) 0173-2576886 

(3) Eine Anfrage zur Angebotserstellung stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Ein Vertrag zwischen Fa. DellCon GmbH und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Fa. DellCon GmbH auf die Anfrage des Kunden ein bindendes Angebot schriftlich oder per E-Mail an den Kunden abgibt („Angebot“) und der Kunde die Annahme dieses Angebot schriftlich oder per Mail bestätigt („Annahme“). 

Nach wirksamer Annahme wird DellCon dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zusenden („Auftragsbestätigung“). 

(4) Es gelten die für Leistungserbringung geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, insbesondere das Abfallrecht und die Vorschriften des ADR. Diese sind von beiden Parteien zu beachten. 

(5) Mit Ausnahme des Geschäftsführers ist keine weitere Person berechtigt, von diesen AGB abweichende Abreden zu treffen. 

(6) Der Umfang des Vertrags bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird individuell in jedem verbindlichen Angebot genau beschrieben. 

(7) Sofern ein Rahmenvertrag vereinbart wird, ist das individuelle für den Kunden erstellte Leistungsverzeichnis als Angebot unsererseits zu verstehen. Sämtliche anderen Vertragsbestandteile werden schriftliche dokumentiert. 

(8) Das Angebot ist 4 Wochen bindend. 

(9) Die von DellCon zur Abrechnung eingesetzte Industrie-Bodenwaage ist geeicht. Genauigkeitsklasse III (3), Ablesbarkeit 0,5Kg; 1kg. Systemgenauigkeit (± in%) 0,5 bis 1%, Linearität ± 1,5 kg; 3 kg, Wägeplattform 1,2×1,5m. Die Toleranzen die hierbei bei den Warenwiegungen entstehen können geltend als Standard und sind von den Vertragspartner akzeptiert.

3 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Preise gelten für die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. 

Mehr- oder Sonderleistungen nach Auftragsannahme werden gesondert berechnet. 

Sie ehrhalten hierzu eine entsprechende Bestätigung der Auftragserweiterung. 

(2) Die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise sind bindend, werden in der Währung Euro berechnet, die anfallende MwSt. wird in den Rechnungen getrennt ausgewiesen. 

(3) Die Rechnungen sind innerhalb der von 14 Tagen, ohne Abzug zu bezahlen, es sei denn es existieren andere vertragliche Vereinbarungen. 

(4) Kommt es zu einer verspäteten Zahlung machen wir Gebrauch vom § 288 BGB. Ab dem Tag der Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkte (8%) über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahngebühren in Höhe von 15,00 Euro je Mahnung. 

4 Pflichten des Kunden, Kosten 

Zu den Pflichten des Kunden gehört folgendes 

(1) Die zu transportierenden Batterien müssen bereitgestellt und deklariert sein. 

Der Transport und die Entsorgung kann nur dann erfolgen, wenn die von Fa. DellCon angeforderten Informationen zum Batteriesystem vollständig sind und fristgerecht kommuniziert wurden. 

(2) Der Kunde muss sicherstellen, dass den geltenden abfallrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Anordnungen und Auflagen, bekannt gemachten Entsorgungs-bedingungen und unseren Annahmekriterien entsprochen wird. 

(3) Wir sind berechtigt, bei Abholung vor Ort oder Anlieferung vor und nach Übergabe der Lithium- Ionen-Batterien zu prüfen, ob diese mit den vereinbarten Voraussetzungen übereinstimmen. Bei Nichtübereinstimmung sind wir berechtigt, nach Abwägung der Interessen beider Parteien und auf Kosten des Kunden diese zurückzuweisen bzw. die Annahme zu verweigern. Sind im Falle der berechtigten Verweigerung bereits Kosten entstanden, so sind Sie verpflichtet diese nach Rechnungsstellung zu übernehmen. 

(4) Fehlfahrten stellen wir dem Kunden in voller Höhe in Rechnung, sollten die zu transportierenden Waren bei Abholung nicht vorhanden sein oder in nicht innerhalb einer angemessenen Wartezeit zur Verfügung stehen. Dies gilt auch wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist oder der Betrieb der Abholung oder Annahme geschlossen ist. Warte und-Beladezeiten werden gesondert berechnet, siehe hierzu Angaben im Angebot. 

(5) Wir ein bestätigter Auftrag kurzfristig (3 Werktage) storniert oder verschoben, so trägt der Kunde die Kosten die bis dahin entstanden sind (z.B Gebühren) und 50% der Kosten für die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal laut Angebot. Erfolgt die Stornierung des Transportes während dieser bereits gestartet ist, ist die 100% Übernahme der Kosten gem. Auftragserteilung fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Transport von mehrtätiger Dauer ist. 

(6) Kommen der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 

5 Lieferung und Lieferfristen 

(1) Wir sind berechtigt, die Art der Versendung, den Versandweg und die Verpackung selbst zu bestimmen. Wir handeln strikt nach den gesetzlichen Vorgaben unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für das Transportgut, Personal und Umwelt. 

(2) Ist die Einhaltung von vereinbarter Lieferfristen-Lieferzeiten auf höher Gewalt oder andere von DellCon nicht zu vertretenden, nicht abwendbaren Ereignissen (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung aufgrund von Pandemien, Krieg, terroristische Anschläge, Unwetterkatastrophen) zurückzuführen, verlängern sich die zur Durchführung vorgesehenen Lieferfristen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. 

6 Ausführkontrollen – Export und Import 

(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber bewusst, dass Leistungen aus dem Vertrag 

Ein- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere gilt dies für Abfalltransporte oder zollrechtliche Vorgaben. Sofern es bei der Zollabwicklung aufgrund fehlender Angaben oder mangelnder Unterlagen zu Verzögerungen kommt die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden diese Kosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, 

wenn die Weiterfahrt nicht möglich ist und die Fahrt abgebrochen werden muss. In diesem Fall ist der Kunde zur Rücknahme des Transportgegenstandes verpflichtet. 

(2) Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass diese kein Hindernis aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export-Importrechtes sowie keiner weiteren gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 

7 Erfüllungsort und Gefahrtragung 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DellCon, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist. 

(2) Die Gefahrtragung geht spätestens zum Zeitpunkt der Anlieferung und Übergabe der zu transportierenden Gegenstände beim Empfänger oder sonst zur weiteren Ausführung bestimmten Dritten auf Sie über. 

(3) Sie tragen zusätzlich entstehende Kosten für Lagerung und den damit verbundenen personellen Aufwendungen, wenn Sie mit der Abholung der Ware in Verzug geraten. 

(4) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt nicht, wenn wir mit diesem Transport beauftragte Firma sind. 

(5) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten versichern wir die sich in unserem Gewahrsam befindlichen Gegenstände/Waren gegen Diebstahl, Feuer – und Wasserschäden. 

8 Gewährleistung 

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung Ihrer Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln. 

(2) Grundlage der Mängelhaftung sind die vertraglich getroffenen Leistungsvereinbarungen. 

(3) Der Mangel ist unverzüglich nach der Erbringung unserer Dienstleistung (spätestens nach 5 Tagen) schriftlich anzuzeigen. Es gelten die rechtlichen Bedingungen zur Nachbesserung. 

(4) Die zum Zweck der Nacherfüllung und Prüfung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, wenn tatsächlich ein verschuldeter Mangel vorliegt. Stellt sich beim Mangelbeseitigungsanspruch heraus, dass dieser unberechtigt ist, können wir Ihnen die hieraus entstandenen Kosten berechnen. 

9 Sonstige Haftung 

(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts Gegenteiliges ergibt, haften wir bei einer Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag oder von Sorgfaltspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(2) Ist eine Schadenersatzhaftung gegen uns ausgeschlossen oder begrenzt, so greift dieser Ausschluss auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter und gesetzlichen Vertretern. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(4) Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. 

10 Schutzrechte 

(1) Der Kunde erkennt die Schutzrechte von DellCon an allen von DellCon zur Verfügung gestellten eigenen Unterlagen, Mustern, Plänen, Formen, Fertigungsunterlagen und Verfahren sowie sonstigen Know-How Informationen an. Der Kunde wird hierfür weder selbst Schutzrechte beantragen noch Dritte dabei unterstützen. Dies gilt auch dann, wenn die Schutzrechtanmeldung von DellCon noch nicht vollzogen oder abgeschlossen ist. 

(2) Die Nutzung von Namen und Logo darf nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis von DellCon erfolgen. 

11 Datenschutz – Compliance 

(1) Sie sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. 

(2) Sie haben alle Mitarbeiter nach den erforderlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu belehren und schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Dieser Erklärung sind uns auf Verlangen nachzuweisen. 

(3) Sie sind verpflichtet, die Rechte, Verordnungen und Bestimmungen zum Umweltschutz, Arbeitsschutz usw. einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen zum Mindestlohn und der Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen. 

12 Schlussbestimmungen 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

(2) Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nach komm. 

(3) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Hockenheim, es sei denn es ist vertraglich anders vereinbart. 

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.07.2024